Aktuelle Informationen

Anmeldung der Schulanfänger*innen für das Schuljahr 2026/2027

Entsprechend § 43 Abs. 1 des Schulgesetzes (SchulG M-V) in der aktuell gültigen Fassung beginnt die Schulpflicht für alle Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden.

In diesem Jahr können auch Kinder, die spätestens am 30. Juni des darauf folgenden Jahres sechs Jahre alt werden, auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter der örtlich zuständigen Schule. Mit der Einschulung beginnt die Schulpflicht.

Wir bitten daher alle Eltern des Einzugsbereiches der

  • Regionalen Schule mit Grundschule „Käthe Kollwitz“, Benziner Weg 3, 19217 Rehna
  • Regionalen Schule mit Grundschule Schlagsdorf, Hauptstr. 18 a, 19217 Schlagsdorf
  • Grundschule Carlow, Schulstraße 8, 19217 Carlow

Ihre Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2019 bis 30.06.2020 geboren sind, im Sekretariat der jeweiligen Schule für die Einschulung zum Schuljahr 2026/2027 bis zum 31.10.2025 anzumelden.

Für die Anmeldung an einer anderen staatlichen Grundschule muss der begründete Antrag schriftlich beim örtlich zuständigen Schulträger eingereicht werden.

Wird der Besuch einer Schule in freier Trägerschaft gewünscht, so ist dies trotzdem der örtlich zuständigen Grundschule zu melden und nachzuweisen. Über die jeweiligen Anmeldemodalitäten der Freien Schule müssen sich die Sorgeberechtigten eigenständig informieren.


Rehna, den 16.09.2025
gez. Wienecke
Amtsvorsteher

PS: Das Formular ist auch in "Formulare" abgelegt!

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